Was den Preis bestimmt
Der Preis einer Website hängt weniger an der Zahl der Seiten als an der Arbeit, die in ihnen steckt. Fünf Punkte machen den größten Unterschied:
- Strategie und Aufbau. Bevor gestaltet wird, muss klar sein, wen die Seite ansprechen soll und welcher Weg zur Anfrage führt. Diese Arbeit sieht man später nicht. Sie entscheidet aber, ob die Seite etwas bringt.
- Gestaltung. Eine angepasste Vorlage ist schneller fertig als eine eigenständige Gestaltung. Dafür sieht sie oft aus wie die Seiten der Wettbewerber.
- Inhalte. Texte, Fotos und Videos sind häufig der größte Posten, auch zeitlich. Klären Sie vorab, wer sie liefert.
- Funktionen. Ein Kontaktformular ist etwas anderes als ein Buchungssystem, ein Shop oder eine Seite in mehreren Sprachen. Für Himmel & Partner habe ich zum Beispiel eine Website in 21 Sprachen umgesetzt. Jede Sprache bedeutet eigene Seiten, eigene Prüfung und eigene Pflege.
- Technische Grundlagen. Ladezeit, eine saubere Struktur für Suchmaschinen und strukturierte Daten kosten beim Bau etwas Zeit. Später sparen sie viel Nacharbeit.
Einmalige und laufende Kosten
Neben dem Preis für den Bau fallen fast immer laufende Kosten an. Sie gehören in jedes Angebot, damit Sie die Kosten über mehrere Jahre vergleichen können:
- Domain und Hosting
- kostenpflichtige Werkzeuge, etwa für Terminbuchung oder Newsletter
- Pflege und Änderungen nach dem Launch
- laufende Arbeit an der Sichtbarkeit, falls gewünscht
Achten Sie besonders auf Mietmodelle. Ein niedriger Monatspreis kann über eine lange Mindestlaufzeit teurer werden als ein einmaliger Preis. Und oft gehört die Website danach nicht Ihnen.
Drei Wege im Vergleich
| Weg | Kosten | Wem gehört die Seite? | Ihr Aufwand |
|---|---|---|---|
| Baukasten, selbst gebaut | niedrige Monatsgebühr | Sie läuft nur beim Anbieter des Baukastens | hoch: Texte, Aufbau, Technik und Rechtliches |
| Mietwebsite | Monatsrate, oft mit Mindestlaufzeit | häufig dem Anbieter | gering |
| Individuell entwickelt | einmaliger Preis, laufende Kosten getrennt | je nach Vertrag, im besten Fall Ihnen | gering bis mittel, vor allem Inhalte und Freigaben |
Keiner dieser Wege ist grundsätzlich falsch. Ein Baukasten kann für den Anfang reichen. Wer über die Website Kunden gewinnen will, braucht aber mehr als ein Werkzeug.
Rechtliches gehört dazu
Eine geschäftliche Website braucht ein Impressum, das leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist (§ 5 DDG), und eine Datenschutzerklärung. Wer Verbrauchern online Verträge anbietet, etwa über einen Shop, muss seit dem 28. Juni 2025 außerdem die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes beachten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
Klären Sie im Angebot, wer diese Punkte technisch umsetzt. Die inhaltliche Prüfung ersetzt das nicht: Für Rechtstexte ist eine rechtliche Beratung der richtige Weg.
Worauf Sie im Angebot achten sollten
- Ist der Umfang schriftlich festgehalten, mit Preis und Zeitplan?
- Wem gehören Domain und Code nach Projektende?
- Welche laufenden Kosten kommen dazu, und wer stellt sie in Rechnung?
- Gibt es eine Mindestlaufzeit, und wie wird gekündigt?
- Was kostet eine Änderung nach dem Launch?
- Wer liefert Texte, Fotos und Zugänge, und bis wann?
- Welche Ergebnisse werden versprochen? Seriöse Anbieter garantieren keine Rankings.
So rechne ich
Das Digital Growth System kostet 2.900 € einmalig. Darin stecken Strategie, eine individuelle Website, das technische Fundament für Google, lokale Suche und AI‑Suche, der Weg zur Anfrage, Tracking nach Abstimmung und 30 Tage Support nach dem Launch. Domain und Code gehören Ihnen. Hosting, Domains und kostenpflichtige Werkzeuge stimmen wir separat ab.
Die Growth Partnership für die laufende Arbeit an der Sichtbarkeit ist optional. Sie kostet ab 790 € im Monat und hat keine Mindestlaufzeit. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Was genau enthalten ist und was nicht, steht unter Was das System ist. Den Ablauf in sieben Schritten finden Sie unter System & Preise.
Quellen
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Allgemeine Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz
- § 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Zweck und Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz
- § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Barrierefreiheitsanforderungen, Bundesministerium der Justiz